Erklärung zur Barrierefreiheit: Bürgerserviceportal Alsbach-Hähnlein

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Bürgerserviceportal Alsbach-Hähnlein
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Europäische Union

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain "Alsbach-Hähnlein.de" veröffentlichten Website der Gemeinde Alsbach-Hähnlein sowie alle damit verbundenen Subdomains. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15. September 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

Bilder und Infografiken ohne ausreichende Textbeschreibungen:

  1. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind möglicherweise unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die vor dem 1. November 2023 auf der Webseite zur Verfügung gestellt wurden.
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus können ältere Bilder und Infografiken sowie die dazugehörigen Textpassagen lediglich dann um die fehlenden Informationen ergänzen, sofern eine konkrete Anfrage dafür vorliegt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Alsbach-Hähnlein bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da zur Einführung von "leichter Sprache" und Gebärdensprache sowohl ein personeller als auch ein hoher Kostenaufwand anfallen würden, der aktuell nicht dargestellt werden kann.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2023 erstellt und zuletzt am 15. September 2023 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Rika Esser
Hessische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0611-32190
poststelle@hsm.hessen.de

Zur Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration