Online-Rathaus: Bürgerserviceportal Alsbach-Hähnlein

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Online-Rathaus

Online-Rathaus

Immer mehr Dienstleistungen in öffentlichen Verwaltungen sollen für Bürgerinnen und Bürger unkompliziert online zugängig sein. Darauf haben sich Bund, Länder und Kommunen mit dem Erlass des Onlinezugangsgesetzes verständigt. Aber zur Wahrheit gehört auch: Landauf, landab wären die meisten Behörden gerne schon weiter.

Grundsätzliches Ziel ist es aber, dass Sie für viele Dinge nicht mehr persönlich im Bürgerbüro vorbeischauen müssen. Stattdessen soll es für immer mehr Prozesse ermöglicht werden, sie direkt am heimischen Computer zu erledigen oder sich entsprechend zu informieren.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie deshalb einige oft nachgefragte Informationen, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen können – sortiert in die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche.

Bitte beachten Sie, dass wir neben den unten aufgeführten Links auch einige Formulare zur Verfügung stellen, die Ihnen die schriftliche Korrespondenz mit dem Rathaus vereinfachen.

In den kommenden Jahren wird dieser Bereich sukzessive ausgebaut.

Standesamt

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben Alsbach-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim bereits 2013 ihre Standesämter zusammengelegt. Da der Sitz des Amtes in der Gemeindeverwaltung von Seeheim-Jugenheim liegt, können beim Klick auf unten stehende Links in einigen Fällen Logos und Bilder aus Seeheim-Jugenheim angezeigt werden. Sie sind trotzdem an der richtigen Stelle.

Das Standesamt bietet Ihnen die Möglichkeit, Urkunden (Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden) online zu bestellen.

Bitte fordern Sie die gewünschte Urkunde nur einmal über die unten aufgeführten Links an, sonst stellt das Standesamt Ihnen die Urkunde mehrfach kostenpflichtig aus.

Bezahlen lassen sich die beim Standesamt bestellten Urkunden online über den Zahlungsdienstleister „Paypal“.

Bauamt

Die aktuellen Bodenrichtwerte in der Gemarkung Alsbach-Hähnlein (und ganz Hessen) finden Sie hier. Bitte vergrößern Sie die Karte so lange, bis Ihnen die gewünschten Zahlen angezeigt werden. 

Kinder- und Jugendförderung

Ihre Anmeldung zu Ferienspielen und Freizeiten unserer Kinder- und Jugendförderung können Sie online durchführen. In den meisten Fällen können Sie anfallende Gebühren auch gleich auf dem digitalen Weg bezahlen. Viele weitere Informationen finden Sie hier auf der eigenen Seite der Kinder- und Jugendförderung.

Weitere Themen

Hier finden Sie einige weitere Links, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen.

Sollten Sie darüber hinaus einen Wunsch haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserem Bürgerbüro.

Abfallbeseitigung

Umfassende Informationen zur Abfallbeseitigung finden Sie beim Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unter www.zaw-online.de.

Beantragung eines Brunnens

Die Beantragung bzw. Anzeige eines Brunnens kann hier digital vorgenommen vorgenommen werden:

Alternativ kann auch der Weg über die Webseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg genommen werden, wo Sie weitere Informationen finden.

Sofern der Brunnen maximal 10 m tief gebohrt wird, ist i. d. R. eine Anzeige ausreichend. Der Brunnen muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (Eingangsdatum des digitalen Antrags bzw. des Anzeigeformulars).

Sofern der Brunnen tiefer als 10 m gebohrt werden soll, ist ein Antrag auf Erlaubnis erforderlich. Auch dieser kann digital unter dem oben genannten Link gestellt werden.

Für die digitale Anzeige/den digitalen Antrag müssen folgende Daten und Unterlagen bereit gehalten werden:

  • Daten der antragstellenden Person
  • Angaben zum Standort des Brunnens (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Technische Daten des Brunnens (Bohrtiefe, voraussichtliche Entnahmemenge, Verwendungszweck, Art der Entnahme)
  • Lageplan mit verbindlicher Einzeichnung des Brunnenstandorts
  • Einverständniserklärung des Eigentümers, sofern die antragstellende Person nicht Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist
  • Sofern der Brunnen tiefer als 10 m gebohrt werden soll: Zertifikat der Bohrfirma nach Arbeitsblatt DVGW W 120-1
  • Sofern der Brunnen tiefer als 10 m gebohrt werden soll: Produktblätter für die zur Verwendung vorgesehenen Materialien (Brunnen- und Filterrohre, Filterkies, Abdichtmaterialien und Bohrspülmittel), aus denen deren Eignung für den Brunnenbau hervorgeht

Störung der Straßenbeleuchtung

Ob eine Störung der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde oder die GGEW als Netzbetreiber behoben wird, ist abhängig von der Stelle, die die Störung verursacht. Gerne können Sie uns aber alle Störungen über den Mängelmelder mitteilen, die wir dann an die richtige Stelle weiterleiten.