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Dienstleistungen A-Z

Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen

Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die...

Online Prozesse

Formulare
  • Kammermitgliedschaft

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  • Mitgliedschaft Ingenieurkammer Hessen Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure / Freiwillige Mitgliedschaft

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Beschreibung

  Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft: Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner). Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten. Die Kammer führt Listen über Beratende Ingenieure, Stadtplaner - IngKH, freiwillige Mitglieder, Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH), Fachplaner. Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle in die Liste der Beratenden Ingenieure oder in die Liste der Stadtplaner - IngKH eingetragenen Personen an. 

Voraussetzungen

  Beratende Ingenieure Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur Stadtplaner - IngKH Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung sowie Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht) oder 5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium Hinweis: Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise: Umwelt-, Raum-, Flächenplanung Regionalentwicklung Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft) Freiwillige Mitglieder Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen, eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens 2 Jahren ausgeübt und Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben. Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden. 

Verfahrensablauf

  Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft. Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben. 

Unterlagen

  Antragsformular/Personalbogen Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407) Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung 

Gebühren

  Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro. Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig. Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen. 

An wen kann ich mich wenden?

  An die Ingenieurkammer Hessen: 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer HessenFreigabedatum 12.12.2014Zurück zur Übersicht