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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung

Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung für eine schulpsychologische Beratung im Land Hessen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Nein

Beschreibung

  Die Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht. Die Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren: Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren bieten wir ein einmaliges vertrauliches Beratungsgespräch auch ohne Wissen der Eltern an. Sollen darüber hinaus weitere Beratungen stattfinden, muss zuvor das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten eingeholt werden. Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler schulpsychologische Beratungen eigenständig in Anspruch nehmen. Die Sorgeberechtigten werden durch die beratende Schulpsychologin oder den beratenden Schulpsychologen über die Beratung informiert, es sei denn, es gibt gewichtige Gründen, die dagegensprechen. 

Voraussetzungen

  Besuch einer hessischen Schule, oder Sorgeberechtigung für die eine Schülerin oder eines Schülers einer hessischen Schule Tätigkeit als Lehr- oder pädagogische Fachkraft an einer hessischen Schule 

Verfahrensablauf

  Hier können sich Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Schulleitungen für eine schulpsychologische Beratung in Hessen anmelden. Die Anmeldung zur Beratung wird per E-Mail an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des für die Schule zuständigen staatlichen Schulamts gesendet. Innerhalb des Teams der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dieses staatlichen Schulamtes wird ermittelt, wer Ansprechperson für die jeweilige Schule ist (jede hessische Schule hat eine feste schulpsychologische Ansprechperson). Die schulpsychologische Ansprechperson der jeweiligen Schule nimmt entsprechend der angegebenen Präferenz der anmeldenden Person mit dieser per E-Mail oder Telefon Kontakt auf. 

Fristen

  Es sind keine Fristen zu beachten. 

Gebühren

  Die schulpsychologische Beratung ist kostenfrei. 

An wen kann ich mich wenden?

  Die jeweilige regionale Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kann bei dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt erfragt werden. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Dauer: 1 bis 4 Wochen Die Wartezeit bis zum Start einer Beratung ist vor allem abhängig vom Beratungsanliegen und der Erreichbarkeit der anmeldenden Person. Bei Beratungsanliegen, die eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung (Not- und Krisenfälle) befürchten lassen findet eine Kontaktaufnahmen und ein erster (telefonischer) Beratungstermin in aller Regel noch am gleichen Tag statt. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Keine. Das Angebot einer schulpsychologischen Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Jeder Person, die einen Bedarf für eine Beratung anmeldet, wird auch ein Beratungsangebot gemacht. 

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Freigabevermerk Hessisches KultusministeriumFreigabedatum 23.08.2022Zurück zur Übersicht