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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), die nach 5 Jahren ausläuft? Dann können Sie diese für bis zu 5 Jahre verlängern lassen.

Online Prozesse

Formulare

Beschreibung

  Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen. Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem Taxi Mietwagen Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr Krankenwagen Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen. 

Voraussetzungen

  geistige und körperliche Eignung gutes Sehvermögen Sie sind mindestens 21 Jahre alt keine Straffälligkeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit 

Verfahrensablauf

  Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Fristen

  Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. 

Unterlagen

  Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben. Führungszeugnis aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung Sehtestbescheinigung wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der Belastbarkeit Orientierungsleistung Konzentrationsleistung Aufmerksamkeitsleistung Reaktionsfähigkeit
Formular Antrag Fahrerlaubnis (vollständig ausgefüllt) Formular Unterschriftsfeld (vollständig ausgefüllt)Landkreis Darmstadt-Dieburg
 

Gebühren

   

An wen kann ich mich wenden?

  Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht 

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 16.09.2020Zurück zur Übersicht