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  • Google Ireland Limited
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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Online Prozesse

Formulare

Beschreibung

  Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte. Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess. Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen. Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Tempo 100km/h PlaketteUnterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung/ Datenbestätigung/Herstellerbescheinigung/Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (jeweils im Original)Hinweis:Sollte die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereits vorhanden sein, reicht dieser Vermerk zur Ausstellung der Tempo 100km/h Plakette aus.Landkreis Darmstadt-Dieburg
 

Voraussetzungen

  Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor. Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.
Das Fahrzeug muss vor Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Zulassungsbehörde zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeug-Ident-Nr. vorgefahren werden, sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden.Die Betriebserlaubnis für nicht typgenehmigte Fahrzeuge, bei denen ein Gutachten nach §19 Abs. 2 i. V. m. §21 StVZO oder §13 EG-FGV erstellt wurde, muss vor der Zulassung erteilt werden. Bitte übersenden Sie den Antrag zur Erteilung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an kfz-zulassung@ladadi.de.Landkreis Darmstadt-Dieburg
 

Unterlagen

  Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie: ausgefüllter Zulassungsantrag Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht ausländische Zulassungsbescheinigung ausländisches Kennzeichen Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden. Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich: formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen, die nicht älter als sechs Monate sind, ist eine Rechnung vorzulegen. Formular Vollmacht Einverständniserklärung bei Minderjährigen Einverständniserklärung bei Vereinigungen SEPA-Lastschriftmandat Kfz-SteuerLandkreis Darmstadt-Dieburg
 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage 

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