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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Online Prozesse

Formulare

Beschreibung

  Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind. Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Tempo 100km/h PlaketteUnterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung/ Datenbestätigung/Herstellerbescheinigung/Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (jeweils im Original)Hinweis:Sollte die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereits vorhanden sein, reicht dieser Vermerk zur Ausstellung der Tempo 100km/h Plakette aus.Landkreis Darmstadt-Dieburg
 

Voraussetzungen

  Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor. Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung. Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.
Bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen, die nicht älter als sechs Monate sind, ist eine Rechnung vorzulegen.Die Betriebserlaubnis für nicht typgenehmigte Fahrzeuge, bei denen ein Gutachten nach §19 Abs. 2 i. V. m. §21 StVZO oder §13 EG-FGV erstellt wurde, muss vor der Zulassung erteilt werden. Bitte übersenden Sie den Antrag zur Erteilung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an kfz-zulassung@ladadi.de.Landkreis Darmstadt-Dieburg
 

Unterlagen

  Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie: ausgefüllter Zulassungsantrag SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Kaufvertrag oder Rechnung elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich: formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Formular Vollmacht Einverständniserklärung bei Minderjährigen Einverständniserklärung bei Vereinigungen SEPA-LastschriftmandatLandkreis Darmstadt-Dieburg
 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage 

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    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)Freigabedatum 10.09.2025Zurück zur Übersicht