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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Express-Reisepass beantragen

Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

Beschreibung

  Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer. Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen. Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an. 

Voraussetzungen

  Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend. Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein. bei Kindern unter 18 Jahren: Sie sind sorgeberechtigt. Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. 

Verfahrensablauf

  Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen. in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können. Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung. 

Fristen

  Gültigkeitsdauer: bis 24 Jahre: 6 Jahre ab 24 Jahre: 10 Jahre 

Unterlagen

  biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden. sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass vorläufiger Reisepass Personalausweis vorläufiger Personalausweis Kinderreisepass gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise: Geburtsurkunde Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 

Gebühren

  Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. 

Was muss ich wissen?

  Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten). 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde. 

Organisationseinheiten

Ansprechpartner

Verwandte Lebenslagen

  • Auslandsaufenthalt

    Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.Mehr erfahren
  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und HeimatschutzFreigabedatum 02.12.2025Zurück zur Übersicht