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Führungszeugnis beantragen

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Beschreibung

  Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen. Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen: einfaches Führungszeugnis erweitertes Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Europäisches Führungszeugnis Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. 

Voraussetzungen

  Vollendung des 14. Lebensjahres Geschäftsfähigkeit 

Verfahrensablauf

  Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen. Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten: Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen. Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt. Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information. Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten: Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dafür müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Hamm 

Organisationseinheiten

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Freigabevermerk Bundesministerium der Justiz (BMJ)Freigabedatum 10.06.2024Zurück zur Übersicht