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Einen neuen Namen bescheinigen lassen

Wenn Sie einen neuen Vor- oder Nachnamen angenommen haben, können Sie sich dies von Ihrem Standesamt bescheinigen lassen.

Beschreibung

  Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel: Sie heiraten oder lassen sich scheiden. Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen. Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen. Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form. Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen. Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht 

Zuständigkeit

  Standesamt, das die Erklärung zur Namensänderung entgegen genommen hat 

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)Freigabedatum 17.03.2026Zurück zur Übersicht