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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes im Prostitutionsgewerbe anzeigen

Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

  Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen: Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor. 

Voraussetzungen

  Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse. Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person 

Fristen

  Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen. 

Unterlagen

  Bei Änderungen im Betriebskonzept: Betriebskonzept Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.: Name, Vorname Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung: die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person: die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.: die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat zuständig. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde. 

Verwandte Lebenslagen

  • Anmeldepflichten

    Vom Fischfang über den Schießstand bis zum Zahnarzt – bestimmte Gewerbe müssen angemeldet werden. Sie wollen eine Tätigkeit anmelden oder suchen nach Informationen? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 02.10.2025Zurück zur Übersicht