Abgeschlossenen Jagdpachtvertrag anzeigen
Beschreibung
Beschreibung
Das Recht, auf dem eigenen Grund und Boden der freien Landschaft (Feld, Wiese, Wald, Wasserflächen) Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen, kann verpachtet werden. Hierzu ist der Abschluss eines Jagdpachtvertrages zwischen Grundeigentümer/in und Jagdpächter/in nötig.Landkreis Darmstadt-Dieburg
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Verpachtung des Jagdausübungsrechts in seiner Gesamtheit (§ 11 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Verpachtung eines Teils des Jagdbezirks, dessen Größe nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 BJagdG erfüllt, ist nicht zulässig. Beachtung der Höchstfläche (1.000 ha), auf der eine Person jagdausübungsberechtigt sein kann (§ 11 Abs. 3 BJagdG). Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzufassen (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Pachtfähigkeit der Jagdpächterinnen/Jagdpächter/Inhaberinnen/Inhabern entgeltlicher Jagderlaubnisse (§ 11 Abs. 5 BJagdG, § 12 Abs. 2 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG). Mindestpachtdauer (10 Jahre) bei Neuverpachtung. Bei Verlängerung des Pachtvertrages kann kürzere Vertragsdauer vereinbart werden (§ 11 Abs. 4 Satz 3 BJagdG, § 10 Abs. 1 HJagdG). Höchstzahl von Jagdpächterinnen/Jagdpächtern/Inhaberinnen/Inhabern entgeltlicher Jagderlaubnisse (§ 6 Abs. 1 HJagdG, § 11 HJagdG). Die vertragsgemäße Jagdausübung darf nicht die Vorschriften des § 1 Abs. 2 BJagdG (Hege) verletzen. Beachtung des Jagdjahres (01.04. - 31.03.)Landkreis Darmstadt-Dieburg
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Fristen
Fristen
Unterlagen
Unterlagen
Jagdpachtvertrag in Schriftform Kartenausschnitt aus einer Topografischen Karte im Maßstab 1:25.000 mit farbig markierten Grenzen des Jagdbezirks. Die Größe des Kartenausschnitts soll nach Möglichkeit das Format DIN A3 nicht überschreiten. Die Anzahl der Ausfertigungen richtet sich nach der Anzahl der Vertragspartner. Die notwendigen Unterlagen können formlos eingereicht werden.Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gebühren
Gebühren
Gebühren fallen nur im Falle einer Beanstandung an (Verwaltungsgebühr ab 60,00 € - 90,00 €) Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung - festgelegt.Landkreis Darmstadt-Dieburg
An wen kann ich mich wenden?
An wen kann ich mich wenden?
Was muss ich wissen?
Was muss ich wissen?
Hinsichtlich des Inhalts eines Jagdpachtvertrages besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, es müssen aber die gesetzlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) eingehalten werden.Landkreis Darmstadt-Dieburg