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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Wohnsitzregelung

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beschreibung

  Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden. 

Voraussetzungen

  Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen Ausbildungs- oder Studienplatz Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe) Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen Ausbildungs- oder Studienplatz Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort Sonstige humanitäre Gründe 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen. Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen. Die Zuwanderungsbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. 

Fristen

  Genehmigungsfiktion Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen. 

Unterlagen

  Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern. Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person Erwerbstätigkeit Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird Studien- oder Ausbildungsplatz Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes Meldebescheinigung Heiratsurkunde Geburtsurkunde Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte Ausführliche Begründung Ärztliches Attest Integrationsmaßnahme Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt Erwerbstätigkeit Arbeitsvertrag die letzten drei Gehaltsabrechnungen Studien- oder Ausbildungsplatz Ausbildungsvertrag Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist Studienbescheinigung Integrationskurse Berufssprachkurse Qualifizierungsmaßnahmen Weiterbildungsmaßnahmen Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes Meldebescheinigung Heiratsurkunde Geburtsurkunde Vaterschaftsanerkennung Gemeinsame Sorgeerklärung Sonstige humanitäre Gründe Z. B. ärztliche Atteste Ausführliche schriftliche Begründung 

Gebühren

  Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00 Vorkasse: Bezeichnung der Kosten: Bemerkung: Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei. Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung. 

Was muss ich wissen?

  Ein persönliches Vorsprechen ist erforderlich. Ein Umzug ist erst nach erfolgte Zustimmung Ihrer bisherigen Zuwanderungsbehörde möglich. Bitte vermeiden Sie daher, bereits umzuziehen, solange Ihnen diese Zustimmung noch nicht vorliegt. 

Bearbeitungsdauer

  Die Dauer ist abhängig von der Zuwanderungsbehörde. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht 

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Urheber Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-HolsteinFreigabevermerk Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-HolsteinFreigabedatum 04.10.2023Zurück zur Übersicht