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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zur Beschäftigung

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beschreibung

  Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungsauflage für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig. 

Voraussetzungen

  Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus) Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde In Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten. Die Zuwanderungsbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen. Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Zuwanderungsbehörde ein. Die Zuwanderungsbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung. 

Fristen

  Es gibt keine Fristen, allerdings sollten Sie überlegen, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn Ihr alter Titel nur noch wenige Monate gültig ist. 

Unterlagen

  Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Arbeitgeberwechsel. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen gilt das oben Gesagte und die zuständigen Zuwanderungsbehörden kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern. Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung Erwerbstätigkeit Arbeitsvertrag die letzten drei Gehaltsabrechnungen Studien- oder Ausbildungsplatz Ausbildungsvertrag Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist Studienbescheinigung Integrationskurse Berufssprachkurse Qualifizierungsmaßnahmen Weiterbildungsmaßnahmen Wohnort im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde Meldebescheinigung oder Mietvertrag und Einzugserklärung vom Vermieter 

Gebühren

  Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis 98,00 Euro Vorkasse: Nein Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr Bemerkung: Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung. 

Bearbeitungsdauer

  1 bis 3 Monate Bemerkung: Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Zuwanderungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht 

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Urheber Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-HolsteinFreigabevermerk Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-HolsteinFreigabedatum 23.10.2023Zurück zur Übersicht