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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder der Aktualisierung der erforderli-chen Fachkunde im Strahlenschutz veranstalten wollen, bedarf es der Anerkennung des Kurses bestehend aus einer Prüfung auf Eig-nung und Bescheinigung durch die zuständige Stelle.

Beschreibung

  Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob: Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet, Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind Ihre Kurse anzuerkennen. 

Voraussetzungen

  Sie müssen nach § 51 StrlSchV nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln, die Qualifikation des Lehrpersonals, der verwende-ten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte die ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten und eine Erfolgskontrolle stattfindet. 

Verfahrensablauf

  Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden. Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs den nach den rechtlichen Grundlangen und der entsprechenden Richtlinie geeignet ist. Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, ist der Kurs anzuerkennen. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 

Fristen

  Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden. 

Unterlagen

  Antrag Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module, Angaben zur Durchführung (synchron-physische Präsenz, synchron-virtuelle Präsenz, asynchron, hybrid ) Angaben zum Kursveranstalter, Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort, Angaben zur verantwortlichen Kursleitung Lehrplan Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten, Angaben zu Demonstrations-/Übungen und Praktika, Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag Lehrinhalte Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript), Beschreibung der Demonstrations-/Übungen bzw. Praktika) Lehrkräfte Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien) Lehrmaterial Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Kursmaterialien, Vortragsskripte, Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien, Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Ta-bellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer be-nötigt werden Ausstattung der Kursstätte technische Ausstattung der Veranstaltungsräume, Anzahl der Plätze, Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strah-lenquellen / Röntgengeräte Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle Angaben zur Leistungsüberprüfung, Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen, Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Zuständig ist das Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV). 

Verwandte Lebenslagen

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

    Die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von Vorteil für alle Beteiligten und gewinnt im immer stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend an Bedeutung. Hier haben wir Informationen über die Themen Aus- und Weiterbildung sowie Sachkundenachweise und die entsprechenden Services der Verwaltung für Sie gebündelt.Mehr erfahren
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

    Ein hohes Maß an Sicherheit erreichen Unternehmen unter anderem dann, wenn Prozesse oder Abläufe reibungslos funktionieren. Das gilt für Anlagen, geschultes Fachpersonal und natürlich das Produkt selbst. Verwaltungsleistungen zu Prüfungen und Nachweisen, die Sicherheitsmaßnahmen und Know-how dokumentieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt.Mehr erfahren
Urheber Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"Freigabedatum 13.09.2023Zurück zur Übersicht