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  • Google Ireland Limited
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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU beantragen

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja
Online Dienst vorhanden: Ja (siehe Link oben)Landkreis Darmstadt-Dieburg

Beschreibung

  Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert. 

Voraussetzungen

  Aktiver Betriebsinhaber Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie Betriebssitz in Hessen Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen. 

Verfahrensablauf

  Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de) Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages. 

Fristen

  Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres. 

Unterlagen

  Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie Nachweise in Bezug auf die Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“ Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. 

Bemerkung

  Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle 
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzFreigabedatum 14.12.2022Zurück zur Übersicht