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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Auskunft über Tarifverträge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.

Beschreibung

  Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten. Das Tarifregister erteilt Auskünfte: über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche, über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?), über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen. Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge. Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt. Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen Die amtlichen Bekanntmachungen über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen, den Erlass und die Beendigung von Allgemeinverbindlicherklärungen finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers. Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband. 

Verfahrensablauf

  Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage per E-Mail wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt. Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich. Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet. 

Gebühren

  Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos. 

An wen kann ich mich wenden?

  Tarifregister des Landes Hessen Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer). 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Auszüge aus Registern

    Sie wollen es schwarz auf weiß? Oder mit einer Kartenansicht? Dann sind Sie hier richtig. Register erfüllen meist eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- oder eine Schutzfunktion. Hier finden Sie Kontakte und Informationen über das Thema Auskünfte und Auszüge aus Registern.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und SozialesFreigabedatum 12.12.2024Zurück zur Übersicht