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Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Änderung der Personendaten für BAföG-Rückzahlung melden

Sie haben Ausbildungsförderung nach dem BAföG mit Darlehensanteil erhalten? Dann müssen Sie das Bundesverwaltungsamt, das das Darlehen einzieht, über Änderungen Ihrer Wohnanschrift und Ihres Namens informieren.

Beschreibung

  Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles nach dem Studium ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dafür übermitteln die Ämter für Ausbildungsförderung Ihre Daten an das BVA. Das BVA legt eine elektronische Akte an und richtet Ihr Darlehenskonto ein. Mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was grundsätzlich der Regelstudienzeit entspricht. Damit Ihnen Ihr Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugestellt werden kann, müssen Sie dem BVA auch nach Ende Ihrer Ausbildungsförderung melden, wenn sich Ihre Daten ändern. Dies betrifft: Name Wohnanschrift; auch, wenn zum Beispiel die Straße umbenannt wird, in der Sie wohnen Einkommensänderungen, falls Sie von der Rückzahlungspflicht freigestellt sind Ihre Änderungen können Sie über das Portal BAföG-Online melden. Wenn Sie versäumen, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie 25,00 EUR Gebühren zahlen. 

Voraussetzungen

  Sie haben BAföG mit Darlehensanteil erhalten. Ihre persönlichen Daten ändern sich, zum Beispiel: Sie sind von der Rückzahlungspflicht freigestellt und Ihr Einkommen ändert sich. Ihr Name oder Ihre Wohnanschrift Sie sind von der Rückzahlungspflicht freigestellt und Ihr Einkommen ändert sich. 

Verfahrensablauf

  Sie können dem Bundesverwaltungsamt (BVA) Ihre geänderten Daten über das BAföG-Online-Portal übermitteln. Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des BVA. Sie können das Portal nutzen mit E-Mail-Adresse und Kennwort oder mit der Online-Ausweisfunktion über den elektronischen Personalausweis (eID). Wenn Sie das Portal mit E-Mail-Adresse und Kennwort nutzen möchten: Registrieren Sie sich. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen. Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden. Füllen Sie online die Änderungsmitteilung aus. Wenn Sie das Portal mit der Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, muss Ihr Personalausweis dafür freigeschaltet sein. Wählen Sie "Anmelden mit Ausweisfunktion". Folgen Sie den Schritten, um sich anzumelden. Aktualisieren Sie Ihre aktuell im BVA gespeicherten Daten Erforderliche Angaben bei Umzug, Änderung der Wohnanschrift, Heirat oder Scheidung sind: Name und gegebenenfalls früherer Name Vorname Geburtsdatum falls es einen Briefwechsel mit dem BVA gab: Geschäftszeichen Förderungsnummer, zum Beispiel aus dem letzten BAföG-Bescheid Anschrift und gegebenenfalls frühere Anschrift 

Fristen

  Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben. 

Unterlagen

  Mitteilung 

Gebühren

  Keine. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

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Urheber Bundesverwaltungsamt (BVA)Freigabevermerk Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)Freigabedatum 02.04.2026Zurück zur Übersicht