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Dienstleistungen A-Z

Anerkennung von Bildungsnachweisen

Im Ausland abgelegte Schulabschlüsse oder Berufsausbildungen können ganz oder teilweise anerkannt werden. Es gibt eine Vielzahl von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, je...

Beschreibung

  Im Ausland abgelegte Schulabschlüsse oder Berufsausbildungen können ganz oder teilweise anerkannt werden. Es gibt eine Vielzahl von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, je nachdem, welcher Schulabschluss, welche Studienleistung oder welche Berufsausbildung anerkannt werden sollen. Nachfolgend sind die wichtigsten Verfahren und bearbeitenden Stellen aufgeführt. Weiterführende Informationen finden Sie auf den im Folgenden genannten Internetseiten. Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise schulisch oder beruflich bewerten lassen möchten, können Sie sich an die Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise wenden, die am Staatlichen Schulamt in Darmstadt angesiedelt ist. In den Verantwortungsbereich der Zentralstelle fallen die nachfolgend aufgeführten Anerkennungsverfahren: die schulische Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, die Anerkennung inländischer Bildungsnachweise, also die Feststellung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der hessischen Fachhochschulreife (dies schließt die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen Deutscher Schulen im Ausland ein) und die Anerkennung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDR. Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer hessischen Hochschule aufnehmen wollen, wenden sich bitte an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität oder an die jeweilige Fachhochschule. Weitere Anerkennungsstellen Neben den genannten gibt es eine Vielzahl weiterer Verfahren, die nicht von der Zentralstelle in Darmstadt, sondern von anderen Dienststellen des Landes Hessen oder bundesweiten Behörden bearbeitet werden. Eine Übersicht können Sie einem Leitfaden entnehmen, der von der Internetseite der Zentralstelle aufgerufen werden kann. 

Voraussetzungen

  Voraussetzung für den Antrag auf Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss ist ein Hauptwohnsitz in Hessen. 

Gebühren

  Die schulische Bewertung ausländischer Bildungsnachweise sowie die berufliche Bewertung von im Ausland erworbenen Ausbildungen sind kostenpflichtig. 

An wen kann ich mich wenden?

  Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Tel.: 06151 3682-2 Fax: 06151 3682-400 E-Mail: poststelle.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de Weiterführende Informationen sowie Kontaktdaten für Rückfragen unter: 

Was muss ich wissen?

  Folgende Anerkennungsverfahren werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie verantwortet: Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium aus einem bereits begonnenen oder vorhergehenden Studium oder bei einem Studienortwechsel, Anerkennung von nicht hessischen Lehramtsabschlüssen für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen und Sprachnachweise für ausländische Lehrkräfte sowie für ausländische Lehramtsstudierende (Deutschprüfung). Für die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ als Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich direkt an das Hessische Kultusministerium wenden. Weiterführende Informationen zu den genannten Anerkennungsverfahren sowie Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter: 

Bemerkung

   

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