Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten
Online Prozesse
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Antrag auf Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten
Befreiung nach § 44 BNatSchG, Antragsformular (inklusive Siebenschläfer) Mehr erfahren
Beschreibung
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- VerbraucherFenster Hessen (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG Der Antrag ist von einer auführenden Fachfirma/fachkundigen Person bei der unteren Naturschutzbehörde schriftlich bzw. per E-Mail an Naturschutz@ladadi.de einzureichen, welche die geforderte Sachkunde entsprechend nachweisen kann.Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gebühren
Gebühren
Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung - festgelegt.Ggf. anfallende Kosten sind durch die beauftragte Firma / fachkundige Person zu tragen, eine Abrechnung mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber hat sodann selbstständig zu erfolgen.Landkreis Darmstadt-Dieburg
An wen kann ich mich wenden?
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Was muss ich wissen?
Was muss ich wissen?
Die aus Südostasien stammende "Asiatische Hornisse" (Vespa velutina) breitet sich Jahr für Jahr in Europa aus und ist nun auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg angekommen. Sie profitiert von den heißen Sommern und den milden Wintern. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) führt ein Meldeportal für Sichtungen der asiatischen Hornisse. Daher bitten wir Sie die Meldung nach den auf der untenstehenden Website zu findenden Informationen abzugeben.Landkreis Darmstadt-Dieburg
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