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Dienstleistungen A-Z

Instandsetzerkennzeichen beantragen

Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere be...

Beschreibung

  Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere bei ortsfesten Messgeräten vermag die zuständige Eichbehörde die Geräte nicht sofort nachzueichen. Ein so genanntes Instandsetzerkennzeichen gestattet jedoch den Weiterbetrieb bis zur Nacheichung. Nur Reparaturbetriebe mit einer besonderen Befugnis dürfen das Kennzeichen anbringen. 

Voraussetzungen

  Antragsberechtigt sind Betriebe, die geeichte Messgeräte reparieren und justieren. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen: Der Betrieb ist mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und dem fachkundigen Personal ausgestattet. Es handelt sich um Geräte, die eichbehördlich geprüft oder (nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde) durch eine neutrale Stelle zertifiziert sind. 

Verfahrensablauf

  Die Befugnis, ein Instandsetzerkennzeichen zu verwenden, beantragen Sie bitte auf dem vorgeschriebenen Formular bei den zuständigen Stellen. Füllen Sie den Vordruck bitte vollständig aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Reichen Sie die Antragsunterlagen ein. Ihr Antrag wird geprüft. Ist dieser genehmigt, wird Ihnen mit einer Urkunde die Befugnis und das Instandsetzerkennzeichen erteilt 

Fristen

  Die Anerkennung erfolgt umgehend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Unterlagen

  Antragsvordruck , siehe nachstehenden Link zur Hessischen Eichdirektion - Formulare - Fachkundenachweise für befugtes Personal: für den Betriebsinhaber oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes: Nachweis der Meisterprüfung oder mindestens eine 5 JährigeTätigkeit in einem einschlägigen Beruf für andere Mitarbeiter: Nachweis der Meister- oder Gesellenprüfung beziehungsweise mindestens eine einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf für Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen (zusätzlich): Nachweis einer Schulung bei betreffenden Herstellerfirma Um den Antrag beurteilen zu können, können unter Umständen weitere Angaben und Unterlagen zum Nachweis gefordert werden.
 

Gebühren

  Die Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der Eichkostenverordnung. 

An wen kann ich mich wenden?

  Hessische Eichdirektion Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. 

Rechtsgrundlage

   

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