Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Zur Suche,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Alsbach-Hähnlein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Alsbach-Hähnlein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Luftaufnahme AH + Odenwald

Dienstleistungen A-Z

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Beschreibung

  Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln. Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Studienvorbereitende Maßnahmen sind der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für mindestens ein Jahr und in der Regel für maximal zwei Jahre oder für die Dauer des Studiums erteilt, wenn das Studium weniger als zwei Jahre dauert. Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Ausländer eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre oder für die Dauer des Studiums erteilt, wenn das Studiums weniger als zwei Jahre dauert. Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr oder studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit 

Voraussetzungen

  Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland. Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert. Abhängig von den Studienvoraussetzungen Ihres Studiengangs, müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens auf dem Niveau B2) gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen. Es ist kein Nachweis über die Sprachkenntnisse zu erbringen, wenn diese bereits im Rahmen der Zulassungsentscheidung durch die aufnehmende Hochschule geprüft worden sind oder im Rahmen eines studienvorbereitenden Sprachkurses erworben werden sollen 

Verfahrensablauf

  Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt: Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen. Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte. Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. 

Fristen

  Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Widerspruchsfrist: 1 Monat 

Unterlagen

  Gültiger Reisepass Aktuelles biometrisches Foto Visum, soweit erforderlich Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches) Mietvertrag Nachweis über Ihre Krankenversicherung Zulassungsbescheid des Bildungsinstituts Ggfls. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse, z. B. durch geeignete Sprachzertifikate wie Sprachtests der ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieter Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF, aber auch DSH, DSD, TOEFL, IELTS Bei Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen: Nachweis über die Zulassung zum Studienkolleg oder zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs 

Gebühren

  Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. 

An wen kann ich mich wenden?

  Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 

Bearbeitungsdauer

  etwa sechs bis acht Wochen 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 

Verwandte Lebenslagen

  • Einwanderung

    Benötige ich ein Visum, wenn ich in Deutschland leben will? Mein Partner ist Deutscher – kann ich ebenfalls in Deutschland leben und arbeiten? Rund um das Thema Einwanderung nach Deutschland gibt es viele Aspekte und Fragen. Hier finden Sie Antworten, Beratungsangebote, Links und vieles mehr.Mehr erfahren
  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 03.11.2021Zurück zur Übersicht